Um eine Lizenzverlängerung durchzuführen und im LizenzManagementSystem des DOSB und des VDST (inkl. App) zu dokumentieren gilt es nachfolgendes zu beachten:
Bitte füllt für eine anstehende Lizenzverlängerung das Dokument „Antrag auf VDST-Lizenzverlängerung“ vollständig aus. Hier ist auch der Ehrenkodex hinterlegt. Achtet bitte auf die Vollständigkeit der erforderlichen Nachweise (siehe auch Prüferordnung -> jeweilige Lizenz -> Verlängerungsvoraussetzungen). Wichtig ist auch eine aktive Mitgliedschaft in einem VDST Verein!
Zusammen mit dem Taucherpass und den Nachweisen bitte an folgende Anschriften senden:
- Trainer A, Tauchlehrer 2* und 3*
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. Geschäftsstelle / Fachbereich Ausbildung
Berliner Str. 312
63067 Offenbach - Trainer C / Trainer B und Tauchlehrer 1*
Armin Bäum
Ufgaustraße 8
76661 Philippsburg - Jugendleiterlizenzen verlängert der
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ACHTUNG: Soll nur der Tr. C oder Tr. B verlängert werden, scannt ihr die Nachweise bitte im pdf Format ein und sendet diese an die eMail:
- Die DOSB-Lizenz / Urkunde wird euch dann in digitaler Form zugesandt
Soll die TL 1* Lizenz verlängert werden, sendet ihr den Taucherpass per Post (am besten via Einwurfeinschreiben) an die o.a. Adresse. Die Bestätigung der Verlängerung erfolgt im Taucherpass. Eine Meldung der Verlängerung des Tr.C, des Tr.B und des TL1* geht im Anschluss an den VDST. Vom VDST bekommt ihr eine neue TL-Karte. Ebenso wird dann bei allen Verlängerungen diese dann in der VDST APP dokumentiert. Die Meldung an den BSB obliegt dem jeweiligen Verein/Tr.C/Tr.B. Bitte legt für den Rückversand des Tauchpasses einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Hinweis „Fortbildung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“:
Alle Ausbilder des VDST, müssen zur Lizenzverlängerung eine Schulung nachweisen. Diese kann über die VDST-Lernplattform im "eLearning zum Ehrenkodex" absolviert werden. Das Zertifikat ist bei der Lizenzverlängerung mit einzureichen. Alternativ dazu können auch vergleichbare Online- oder Präsenzveranstaltungen des VDST, der Landesverbände, der Landessportbünde sowie des DOSB besucht werden. Der Ehrenkodex des VDST ist immer unterschrieben mit einzureichen.
Hinweis „AK HLW“:
Als Ersatz für den AK HLW wird der im Verlängerungszeitraum absolvierte Erste- Hilfe-Kurs einer anerkannten Ausbildungseinrichtung (siehe VDST-SK-Ordnung Ziff. 23.8) in Verbindung mit dem „AK HLW Ergänzungsmodul Sauerstoffbehandlung und Sauerstoffsysteme“ anerkannt.
Hinweis „Erweitertes Führungszeugnis“:
Das erweiterte Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kostenlos ist, kann von der BTSV Homepage im Bereich Service - Prävention vor sexualisierter Gewalt als Download abgerufen werden.