Recht
Aufgaben der Abteilung
• Rechtsberatung von BTSV-Vereinen und deren Mitglieder in mit dem Tauchsport zusammenhängenden Fragen
• Im Falle eines Rechtsstreites den BTSV beraten sowie den Rechtsstreit ggf. führen
• Beratung und Vertretung des BTSV, der BTSV-Vereine sowie deren Mitglieder in versicherungsrechtlichen Fragen
• Kontakt zu den Rechtsabt. der anderen Landesverbände, der des VDST's aufbauen bzw. zu halten
• Mitarbeit bei der Abteilung Presse, bezogen auf Sachthemen
Die davon betroffenen Rechtsgebiete sind u.a.:
Öffentliches Recht:
Der Berührungspunkt des Vereins/ Mitglieds mit der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Landkreis). Sei dies durch eine Nutzungsregelung über ein Gewässer durch Polizei- oder Rechtsverordnung, eines Tauchverbots etc.
Strafrecht:
Bei der möglichen Verletzung einer Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts (z. B. Umwelt- schutz) und Strafrechts (Körperverletzung durch Tauchunfall). Also immer dann, wenn die Polizei mit im Spiel ist.
Zivilrecht:
Von der Vereinsgründung (Vereinssatzung), Abstimmung in der Mitgliederversammlung, Schadensersatz und Haftung, Reisen, bei Miete oder Pacht bis zum Anspruch gegenüber Versicherern usw.
Sozialrecht:
Damit hat der Tauchsport wenig Berührungspunkte. Es kann jedoch mal sein, dass ärztliche Behandlungskosten von der KV nicht getragen werden, eine Reha wird von den Sozialversicherungsträgern abgelehnt oder Zahlungen nicht geleistet.
In all diesen Fällen ist die Abteilung Recht Ihr Ansprechpartner. Sie wird versuchen, stets rasch die Fragen zu beantworten. In der Hektik des Tages kann aber auch mal eine Antwort unterbleiben, dann bitte einfach nachfragen.
Abteilungsleiter: Zur Zeit nicht besetzt
Der BTSV-Vorstand wird versuchen, unabhängig von der Besetzung der Abteilung, aktuelle Urteile zu Tauchunfällen an dieser Stelle zu veröffentlichen.