Aufgaben der AbteilungIn Baden-Württemberg gehört das Tauchen zum Gemeingebrauch und ist damit zunächst jedermann an den Gewässern gestattet. Dieser Gemeingebrauch kann jedoch eingeschränkt werden. Dies ist inzwischen an vielen Seen durch eine Rechtsverordnung von den zuständigen Gemeinden geschehen. Aufgrund der Vielzahl von Verordnungen, können wir leider nicht alle Informationen zu den Seen anbieten. Die Abteilung Gewässer versucht, durch Kontakte zu Gemeinden und Behörden, diese Beschränkungen möglichst gering zu halten. Als geeignetes Mittel sehen wir einen intensiven Kontakt zwischen den Vereinen und ihren Geminden. Wir unterstützen die Vereine, soweit gewünscht, beim Kontaktaufbau. Weiter koordinieren wir zusammen mit der Abteilung Recht Stellungnahmen zu Behördenanhörungen beispielsweise bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten und -parks, soweit der Tauchsport dadurch betroffen ist.
Projekte
Regelungen zu den Tauchgewässern
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