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Nachdem das Lockdown nach und nach erleichtert wird, hat auch der VDST seine Empfehlungen den positiven Entwicklungen angepasst. Ihr findet sie auf der Homepage des VDST.

Ganz kurz gefasst: : Die in den VDST-Sicherheitsstandards und in der DTSA-Ordnung genannten Regeln zur Tauchgruppenzusammensetzung und zu den empfohlenen Tauchtiefen gelten wieder uneingeschränkt! Die Durchführungen von Übungen sollen mit der erforderlichen Vorsicht und weitgehend kontaktfrei erfolgen.

In jedem Fall sind die jeweils aktuellen Regelungen auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene weitergehend zwingend zu beachten. Dabei ist auch auf den räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Bestimmungen zu achten. Viele Gemeinden haben für die Nutzung ihrer Baggerseen Sonderregeln zu Corona erlassen.

Wiedereröffnung von Sportstätten und Vereinsheimen

Einige unserer Vereine haben ein eigenes Vereinsheim, das nun langsam wieder für Mitglieder und Besucher geöffnet werden soll. Bitte denkt an die erforderliche Qualität des Trinkwassers – Keime, wie Legionellen könnten sonst eine Gefahr bieten. Beigefügt findet Ihr ein Infoblatt des Landes Baden-Württemberg.

Zu den neuesten Entwicklungen bzgl. Öffnung der Sportstätten im Zusammenhang mit Corona hier auch beigefügt die geänderte Fassung zur Verordnung über Sportstätten, Stand 2020-05-22.

So langsam findet das „normale“ Leben wieder statt…..  Bitte denkt aber daran, dass wir eine Ausbreitung des Virus weiterhin nur verhindern können, wenn wir immer noch die  Regeln beherzigen.

Kommt gut und gesund in den Frühsommer!

Schöne Pfingsttage,
Euer BTSV Vorstand
Eure Hannelore